MARMORPOWER AGBs

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

1.Jedem Geschäft liegen unsere AGB zugrunde. Die AGB von Geschäftspartnern sind für uns unverbindlich, auch wenn ihnen nicht widersprochen wird. Mit Auftragserteilung erkennt der Besteller unsere AGB an.
2.Erfüllungsort und Gerichtsstand ist für beide Partner München. Bei allen Geschäften gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland, unter Ausschluß des Haager Kaufrechts auch dann, wenn der Rechtsstreit im Ausland geführt werden soll.
3.Angebote sind stets freibleibend. Verträge werden erst durch unsere schriftliche Bestätigung wirksam. Mündliche Nebenabreden und Abweichungen von unseren AGB bedürfen der schriftlichen Bestätigung. Soweit aus Gründen, dir wir nicht zu vertreten haben, eine Veränderung der Materialgestehungs kosten eintritt, behalten wir uns vor, die Preise entsprechend zu berichtigen.
4. Alle Angaben in Angeboten und Verträgen sowie den Unterlagen - wie Abbildungen, Zeichnungen, Gewichts- und Maßangaben - sind nur annähernd maßgebend. Zugesicherte Eigenschaften müssen ausdrücklich als solche schriftlich bestätigt sein.
5.Alle Preise verstehen sich in EURO zuzüglich der gesetzlichen Mehrwert steuer ab Werk/Lager. Nebenkosten, wie Transport, Ladegebühren, Sonder verpackung und Montage trägt der Käufer. Auf Handelswaren wie Thermos tate, Füße oder Dünnbett-Flächenheizungen werden weder Rabatte noch Provisionen gewährt.
6. Für Kostenvoranschläge, Wärmebedarfsberechnungen, Prospekte und Zeichnungen behalten wir uns Eigentums- und Urheberrecht vor.
7.Verträge werden erst durch schriftliche Bestätigung wirksam. Außendienstmitarbeiter sind zu einem rechtsverbindlichen Vertragsabschluß nicht befugt.
8.Bei Rücktritt vom Kaufvertrag durch den Käufer nach der gestzl. Einspruchs frist gegen die Auftragsbestätigung werden 30 % vom Brutto-Auftragswert als Stornogebühr fällig. Bei Messeverträgen ist das Rücktrittsrecht gesetzlich ausgeschlossen, bei Rücktritt fallen 50 % Stornogebühren des Bruttoauftragwertes an.
9.Zahlungsbedingungen: Zahlungen sind grundsätzlich spätestens bei Übergabe/ Lieferung der Ware fällig. Alle anderen Zahlungsmodalitäten müssen schriftlich vereinbart werden.
10. Bei überschreitung des Zahlungsziels werden Verzugszinsen ab dem darauffolgenden Tag in Höhe der von den Banken verlangten Sollzinsen für Kontokorrent-Kredite berechnet.
11. Für die Feststellung des Zahlungsverzuges und die Zinsenberechnung bedarf es keiner nochmaligen ausdrücklichen Mahnung.
12. Durch die Annahme einer Zahlung, bei der eine unberechtigte Kürzung vorgenommen wurde, wird der Abzug nicht anerkannt, sondern die Zahlung als á-Conto Zahlung angenommen.
13. Bei Zahlungsverzug des Käufers oder bei Bekanntwerden einer Verschlechterung der Bonität des Käufers, sind wir berechtigt, jeweils vor Lieferung, Vorkasse zu verlangen. Ein offener Saldo aus vorhergehenden Forderungen ist sofort zur Zahlung fällig.
14. Lieferfristen und Termine gelten als annähernd vereinbart. Die Angabe eines festen Datums stellt keinen Fixtermin dar. Höhere Gewalt und unvorhersehbare Hindernisse nach Vertragsabschluß entbinden uns von jeder Lieferpflicht. Wir behalten uns Teillieferung und angemessene Lieferzeitänderung vor.
15. Verzugsstrafen und sonstige Ansprüche wegen verspäteter Lieferung werden nicht anerkannt.
16. Der Käufer gewährleistet Zufahrtmöglichkeit für Lkw bis 10 t. Die Lieferung erfolgt bis Gehsteigkante. Zur Entladung sind Hilfskräfte zu stellen.
17.Sämtliche Sendungen reisen auf Gefahr des Käufers - auch bei frachtfreier Lieferung und Lieferung mit eigenen Fahrzeugen. Auf Wunsch und Kosten des Käufers kann die Ware versichert werden.
18. Bei offenen Mängeln ist die Mängelrüge sofort, bei versteckten Mängeln innerhalb von 8 Tagen nach Eintreffen der Ware am Bestimmungsort schriftlich vorzubringen. Bleibt der Käufer mit der Abnahme der Ware länger als 1 Woche im Rückstand, können wir nach Setzung einer Nachfrist vom Vertrag zurücktreten und Schadenersatz wegen Nichterfüllung in Höhe von mindestens 35 % des Vertragswertes verlangen, falls nicht ein höherer Schaden nachgewiesen wird.
19. Für vom Hersteller gelieferte Heizelemente gewährt dieser ab Gefahren übergang 5 Jahre Gewährleistung auf Reparatur oder Umtausch. Für sonstige Artikel beträgt die Gewährleistung 2 Jahre, für Reparaturen 6 Monate. Hierfür ist Voraussetzung, dass auftretende Mägel unverzülich gemeldet werden. Transport- und Besichtigungskosten werden nicht übernommen wei tergehende Forderungen nicht anerkannt
20. Zur Mängelbeseitigung gibt der Käufer die nach billigem Ermessen erforderliche Zeit und Gelegenheit. Verweigert er dies, sind wir von der Mängelbeseitigung befreit.
21. Muster, Farben, Materialbeschaffenheit etc.: Bemusterungen sind unverbindlich und zeigen das allgemeine Aussehen des Steines. Handmuster können niemals alle Eigenschaften und Unterschiede in Farbe, Zeichnung, Struktur und Gefüge des Natursteines in sich vereinigen. Für die bei Marmor vorkommenden Farbunterschiede, Trübungen, Äderungen, Poren, offene Stellen, Einsprengungen, Risse, Quarzadern usw. wird keine Haftung übernommen, wie sie auch keinesfalls eine Wertminderung des Marmors bedeuten.
22. Es besteht keine Gewährleistungshaftpflicht, wenn der Käufer die Ware unsachgemäß behandelt oder überbeansprucht, selbst unsachgemäß wartet oder repariert, - wenn fremde Teile eingebaut, ein Fehler nicht angezeigt oder keine Gelegenheit zur Nachbesserung gegeben wurde.
23. Eigentumsvorbehalt ist vereinbart bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises und aller sonstigen Forderungen. Bei Weiterverarbeitung durch den Käufer besteht Eigentumsvorbehalt auf die durch Be- und Verarbeitung gewonnene Ware.
24. Nach der Montage in Gebäuden, gelten weder die von uns gelieferten Platten, noch das Zubehör, mit der von uns vorgeschriebenen Befestigung, als mit dem Gebäude fest verbunden. Sollte das Miteigentum durch Verbindung erlöschen, geht es nach unserem Rechnungswert wertanteilsmäßig auf uns über.
25. Für von uns durchgeführte Montagen, gilt VOB als vereinbart. Die Verdingungsordnung für Bauleistungen ist in unseren Geschäftsräumen in der üblichen Bürozeit zur Einsichtnahme ausgelegt.
26. Sollten Punkte dieser AGB rechtlich unwirksam sein oder sich widersprechen, ist eine Vereinbarung zu finden, welche dem beanstandeten Punkt inhaltlich am nächsten kommt. Die Wirksamkeit der restlichen Punkte dieser AGB wird hiervon nicht berührt.