Franchising - Marmorheizungen

Wir möchten Sie gerne bestmöglich informiert halten. Dafür gibt es unseren Informationsbereich. Hier können Sie wahlweise die Information lesen, die Dokumente herunterladen oder uns Fragen stellen:

Ein Franchisevertrag ist ein Vertrag, durch welchen ein Unternehmer (der Franchisegeber) einem anderen Unternehmer (dem Franchisenehmer) eine regional begrenzte Nutzung seines eigenen Geschäftskonzepts gestattet.

Der Franchisegeber überlässt bei einem solchen Vertrag dem Franchisenehmer für dessen Betriebsführung je nach Ausgestaltung des jeweiligen Vertrages Warenzeichen und andere gewerbliche Schutzrechte, Ausstattung, Geschäftsform, Vertriebsmethoden und Erfahrungswissen sowie darüber hinaus das Recht, bestimmte Waren oder Dienstleistungen zu vertreiben.
Der Franchisenehmer verpflichtet sich im Gegenzug zur Zahlung eines Entgelts und darüber hinaus zur Einhaltung bestimmter, in dem Vertrag geregelter Pflichten.

Dem Franchisegeber sind Kontrollrechte über den Betrieb des Franchisenehmers eingeräumt. Er kann prüfen, ob seinen Vorgaben entsprechend gehandelt wird.